Voraussetzungen zum Mitmachen beim Bürgernotfunk / Notfunk
In Deutschland kannst du grundsätzlich auch ohne Funklizenz beim Bürgernotfunk mitmachen. Es kommt darauf an, welche Art von Notfunk du betreiben möchtest.
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Voraussetzung |
Bürgernotfunk (CB/PMR446) |
Amateurfunk-Notfunk |
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Mindestalter |
Grundsätzlich keines |
Grundsätzlich keines |
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Funklizenz |
Nicht erforderlich |
Erforderlich |
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Prüfung |
Keine |
Amateurfunkprüfung |
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Funkgerät |
CB- oder PMR446-Gerät |
Amateurfunkgerät |
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Mitgliedschaft |
Meist freiwillig |
Nicht grundsätzlich erforderlich |
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Kosten |
Funkgerät und Zubehör |
Prüfung, Rufzeichen und Ausrüstung |
Was solltest du können?
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Ein Funkgerät richtig bedienen.
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Notmeldungen verständlich weitergeben.
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Funkdisziplin einhalten.
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Ruhe bewahren und Informationen zuverlässig übermitteln.
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Regelmäßig an Funkübungen teilnehmen, sofern angeboten.
Wichtig: Für CB-Funk ist keine persönliche Zulassung erforderlich. Für Amateurfunk musst du dagegen eine Prüfung bestehen und ein Rufzeichen erhalten.
Eine Bürgernotfunkgruppe kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen, beispielsweise eine Anmeldung oder Teilnahme an Übungen. Bürgernotfunk ersetzt außerdem nicht den offiziellen Notruf 112.
Voraussetzungen
Die Kanäle sind Empfehlungen, keine bundesweit garantierten Notrufkanäle.
oraussetzungen zur Teilnahme am Bürgernotfunk / Notfunk
In Deutschland kann grundsätzlich jeder Bürger am Bürgernotfunk teilnehmen. Du brauchst dafür weder eine besondere Ausbildung noch eine Amateurfunklizenz, solange du ein zugelassenes, lizenzfreies Funkgerät verwendest.
1. Grundvoraussetzungen
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Mindestalter: Für die Nutzung von PMR446-Funkgeräten gibt es grundsätzlich kein gesetzliches Mindestalter.
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Funklizenz: Nicht erforderlich bei PMR446.
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Funkgerät: Ein in Deutschland zugelassenes PMR446-Funkgerät.
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Funkkenntnisse: Grundkenntnisse über Funkkanäle, Funkdisziplin und Notfallmeldungen sind empfehlenswert.
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Bereitschaft: Im Notfall Informationen weitergeben und Nachbarn unterstützen.
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Anmeldung: Für die reine Nutzung von PMR446 ist keine behördliche Anmeldung notwendig.
2. Was ist der Unterschied zwischen Bürgernotfunk und Amateurfunk-Notfunk?
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Bürgernotfunk (PMR446) |
Amateurfunk-Notfunk |
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Ohne Prüfung möglich |
Amateurfunkprüfung und Zulassung erforderlich, um selbst auf Amateurfunkfrequenzen zu senden |
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Günstige Funkgeräte |
Spezielle Amateurfunkgeräte |
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Meist örtliche Reichweite |
Teilweise überregionale Reichweite |
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Für jedermann |
Für lizenzierte Funkamateure |
3. Empfohlene Funkkanäle
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Zweck |
PMR446-Kanal |
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Notruf bei Lebensgefahr |
Kanal 1 |
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Bürgernotfunk / Nachbarschaftshilfe |
Kanal 3 |
Die Initiative Deutschland funkt! empfiehlt außerdem, alle drei Stunden für drei Minuten auf Kanal 3 zu hören und Kontakt aufzunehmen.
Diese Kanäle werden nicht ständig von offiziellen Rettungsleitstellen überwacht. Bei akuter Gefahr immer zuerst die 112 wählen.
4. Kann ich selbst eine Bürgernotfunk-Anlaufstelle werden?
Ja. Bei „Notfunk.Biz“ kannst du mit einem Funkgerät und einem entsprechenden Hinweisschild an deiner Haustür eine private Anlaufstelle für Menschen ohne Funkgerät anbieten.
Wichtig ist, dass du vorher prüfst, ob andere Funkstationen in deiner Umgebung erreichbar sind.
Meine Frage:
Möchtest du dich beim Bürgernotfunk in Schleswig-Holstein beteiligen und eine eigene Notfunkstation aufbauen, oder suchst du eine bestehende Gruppe, bei der du mitmachen kannst?
Dann kann ich dir gezielt erklären, wie du einsteigen kannst.